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Die Unterlagen werden geprüft – aber wo?

A 33-Nord: Zuständige Autobahn GmbH des Bundes wagt derzeit keine Aussage zum Abschluss der Planung –

„Eine seriöse Kostenschätzung ist nach derzeitigem Stand nicht möglich“

Für die Befürworter eines Autobahnneubaus zwischen Wallenhorst und Belm gibt es von der zuständigen Fach- und Planungsbehörde aktuell keine erfreulichen Nachrichten. Die mit der Planung der so genannten A 33-Nord betraute Autobahn GmbH des Bundes möchte derzeit „keine Aussage treffen“, wann das seit 2020 laufende Planfeststellungsverfahren abgeschlossen und Baurecht in Sicht ist. Ähnlich vage sind die Aussagen der Bundesbehörde zur Entwicklung der Baukosten.

„Eine seriöse Kostenprognose ist nach derzeitigem Stand nicht möglich“, schreibt eine Sprecherin der Autobahn GmbH, Außenstelle Westfalen, auf Nachfrage des Bürger-Echos. Sicher sei allerdings, dass es zu weiteren Kostensteigerungen kommen wird, wenn im Zuge des weiteren Genehmigungsverfahren zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich werden sollten. Dazu kämen „zeitgebundene Faktoren wie Kosten aus allgemeinen Preissteigerungen.“

Ungeachtet der von etlichen SPD-, FDP- und CDU-Bundes- und Landespolitikern kritisierten langen Dauer des Planungsverfahrens ist für die Autobahn GmbH offenbar eigentlich alles in Ordnung. „Aus unserer Sicht gibt es keine außergewöhnlichen Hindernisse“, antwortet die Behörde auf die Frage, wo es derzeit im Genehmigungsverfahren hakt. „Planfeststellungsverfahren für große Infrastrukturprojekte sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen mit entsprechenden Ressourceneinsätzen und Zeiträumen verbunden.“

Aktueller Stand sei, dass zwischenzeitlich relevante „Regeländerungen oder andere Anforderungen“ in die Planunterlagen eingearbeitet werden. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass mehrere Ämter an dem für das Baurecht entscheidende Planfeststellungsverfahren beteiligt sind. Konkret sind dies nach Angaben der Autobahn GmbH: „Die Niedersächsische Landes- und Straßenbauverwaltung NLStBV, das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Die Planungsdauer sei auch damit erklärbar, dass die Unterlagen für die Einholung der letztlich mitentscheidenden Stellungnahme der EU-Kommission im Verlauf des Verfahrens aufgrund von Planungsänderungen „korrespondierend angepasst werden mussten“. Konkret bedeutet das, dass die Unterlagen für mehr oder weniger lange Zeit mehrfach von den genannten Behörden geprüft werden mussten.

Welches Amt oder Ministerium aktuell sichtet und prüft, konnte das Bürger-Echo nicht erfahren. Die Autobahn GmbH schreibt dazu, dass sich die Unterlagen „in der abschließenden Bearbeitung befinden“. (H.)


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