Gemeinde möchte in das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen werden –
Bauausschuss stimmt millionenschwerem Antrag zu –
Entscheidung im Frühjahr 2023 erwartet
Die Politik hat im zuständigen Fachausschuss grünes Licht gegeben und der millionenteure Eigenanteil ist nach den Plänen der Verwaltung zumindest teilweise schon für die nächsten Haushaltsjahre eingeplant: Wenn es nach der Gemeinde Wallenhorst geht, kann es zeitnah mit einer umfassenden Ortskernsanierung in Hollage losgehen. Die Mitglieder des Bauausschusses haben sich jetzt bei einer Enthaltung von Markus Steinkamp (FDP) einmütig dafür ausgesprochen, dass sich die Gemeinde um die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ bewerben soll.
Im Erfolgsfall würden der Bund und das Land Niedersachsen jeweils ein Drittel der Sanierungskosten übernehmen. Zu dem Beschluss gehört auch, dass die Gemeinde bereit ist, den „nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme aufzubringen“, wie es in der von der Verwaltung erstellten Beschlussvorlage heißt. Für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 sind bereits 1,7 Millionen Euro für die Ortskernsanierung eingeplant.
Alles in allem müsse die Gemeinde Wallenhorst für den gesamten Sanierungszeitraum von etwa zehn Jahren mit einem Eigenanteil von vier bis fünf Millionen Euro rechnen. Ob das ausreichen wird, könne derzeit niemand sagen, betonte Bürgermeister Otto Steinkamp auf Nachfrage mehrerer Ratsmitglieder. Auch in anderen Wirtschaftsbereichen zeigen sich aktuell, dass es überall nur schwer kalkulierbare Kostensteigerungen gibt. Somit könnte es sein, dass die Gemeinde Wallenhorst nach Abschluss der auf rund zehn Jahre angelegten Sanierungsmaßnahme letztlich deutlich mehr Geld für die Sanierungsmaßnahme ausgeben muss wie zunächst vorgesehen. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass die Gemeinde den Großteil ihres Eigenanteils nicht auf die Anwohner umlegen kann, weil die Beitragssatzung zum Straßenausbau in Wallenhorst außer Kraft gesetzt ist.
Ob und was im Hollager Zentrum konkret passieren soll, ist mit dem aktuellen Beschluss noch nicht festgelegt. Vielmehr wurde erst einmal ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) beschlossen, das die Voraussetzung ist, die Aufnahme in das Förderprogramm (Lebendige Zentren“ beantragen zu dürfen. Die Fachleute der BauBeCon haben dafür im Auftrag der Gemeinde neben einer Maßnahmen- und Kostenübersicht unter anderem auch ein Erneuerungskonzept und einen Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets erstellt.
Auf die jetzt im Bauausschuss vorgestellten Ergebnisse reagierten die anwesenden Ratspolitiker größtenteils mit Wohlwollen. „Wir sollten loslegen – wenn nicht jetzt, wann dann“, bekräftigte der SPD-Ratsherr Hubert Pohlmann die Einschätzung des Bürgermeisters, dass im Hollager Ortskern dringender Handlungsbedarf für eine zeitgemäße Sanierung besteht. Zustimmung gab es auch von Ernst-August Schulterobben (CDU): „Wir sind mit diesem Konzept auf einem insgesamt guten Weg.“ Seine Fraktion werde bei den weiteren Beratungen darauf achten, dass eine Sanierung mit Augenmaß erfolgt, wozu aus Sicht der Christdemokraten auch der Erhalt des alten Hollager Rathauses gehört.
Nach dem positiven Votum des Bauausschusses erwartet Bürgermeister Otto Steinkamp auch bei der nächsten Ratssitzung im Juli ein deutliches „Ja“ für den Förderantrag. Dieser soll mit Blick auf die festgelegten Fristen schon vorab im Juni gestellt werden, was rechtlich aber kein Problem sei, da die Gemeinde schon kurze Zeit danach von einer Zustimmung des Rats ausgehen könne. Mit einer Entscheidung über die Aufnahme in das Förderprogramm könne die Gemeinde voraussichtlich im Frühjahr 2023 rechnen, berichtete Bürgermeister Otto Steinkamp. Bei einem positiven Bescheid könnten die Inhalte der Sanierungsmaßnahme anschließend konkretisiert und mit einem weiteren Beschluss des Gemeinderats endgültig auf den Weg gebracht werden. (H.)
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