· 

Landesbehörde weiter gegen Tempo 30 auf der Hollager Straße

Geschwindigkeitsmessung hat keine erhöhte Gefahrenlage ergeben – „Hier ist es sicher“

„An unserer Meinung hat sich nichts geändert. Wir sehen keine Notwendigkeit für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone vor der Hollager Schule.“ Wenn es nach der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geht, wird es auf der Hollager Straße auch im Ortskern bei Tempo 50 für Autofahrer bleiben.

„Wir haben mehrere gute Gründe, bei dieser Entscheidung zu bleiben, betont die Behördenleiterin Uta Weiner-Kohl. Sie verweist vor allem auf eine von der Gemeinde Wallenhorst vor einigen Jahren durchgeführten Geschwindigkeitsmessung. Die hatte ergeben, dass sich vor der Schule rund 85 Prozent der gemessenen Autofahrer an Tempo 50 halten und das Durchschnittstempo mit etwa 37 Stundenkilometern vergleichsweise niedrig ist.

„Das sind Werte, die keineswegs auf eine erhöhte Unfallgefahr hinweisen.“ Dieser Meinung sei bei den regelmäßig gemeinsam durchgeführten Vor-Ort-Verkehrsschauen neben der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Polizei bis vor kurzer Zeit stets auch die Gemeinde Wallenhorst gewesen. Dass diese die Gefahrenlage inzwischen anders einschätzt, sei ihr gutes Recht. Das bedeute aber nicht, dass die neue Bewertung von den anderen zuständigen Fachleuten geteilt und entsprechend umgesetzt werden müsse.

Uta Weiner-Kohl sieht auch persönlich keinen Handlungsbedarf für Tempo 30 an dieser Stelle. So liege der Eingangsbereich zur Schule ein ganzes Stück weit von der Landesstraße entfernt. Zudem können die Kinder eine direkt vor der Schule installierte Fußgängerbedarfsampel nutzen, um die Straße sicher überqueren zu können. Von einer relevanten Gefährdungslage könne hier mit Blick auf die geltende Rechtslage somit keine Rede sein. Aus Sicht der Behördenleiterin gibt es keinen Zweifel: „Hier ist es sicher.“ (H.)


Kommentar schreiben

Kommentare: 0