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Trotz Verbot: Blühende Bäume beschnitten

Anwohnerin in Rulle verärgert: „Ganz schlecht für Insekten“ –

NABU-Vorsitzender verweist auf klare Bestimmungen –

Gelten für die Gemeinde andere Regeln als für normale Bürger?

Dass fleißige Mitarbeiter der Gemeinde mit einem fachgerechten Baum- und Gehölzschnitt für Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Wegen sorgen, findet Anastasia Hofmann eigentlich gut und richtig. Wenig Verständnis hat die Anwohnerin der Wilhelm-Röntgen-Straße in Rulle aber für den Zeitpunkt der Arbeiten, die gerade auf der parallel zu der Wohnstraße verlaufenden Allee durchgeführt wurden. Die von der Gemeindeverwaltung beauftragten Arbeiter rückten erst an, als die 150 dort stehenden Apfel- und Kirschbäume schon in voller Blüte standen. Noch bis in die erste Maiwoche hinein sei dort eifrig gesägt und geschnitten worden.

Das Bürger-Echo hat sich am 5. Mai vor Ort umgeschaut und dabei festgestellt, dass die Arbeiten offensichtlich gerade abgeschlossen waren. Die blühenden Obstbäume sind allesamt radikal beschnitten worden. Der gesamte Weg war von einem bunten Blütenmeer gesäumt, das von abgeschnittenen Ästen stammt. Die bis zu drei Meter hohen Bäume wiesen zum Teil bis zu 20 frische Schnittstellen auf.

„Für die Insekten ist das ganz schlimm“, ärgert sich Anastasia Hofmann. Sie hätte gern gewusst, ob die Arbeiten mit der Umweltbeauftragten und dem Klimabeauftragten abgestimmt waren, die beide hauptamtlich bei der Gemeinde Wallenhorst beschäftigt sind. Sie habe die Mitarbeiter aber leider nicht telefonisch erreichen können.

Auch andere Nachbarn hätten sehr verwundert auf die Arbeiten reagiert, berichtet die junge Frau. Mehrere Nachfragen bei der Verwaltung hätten letztlich ergeben, dass die Gemeinde für Sicherheit auf dem hier verlaufenden Gehweg sorgen müsse. Warum die dafür erforderlichen Arbeiten erst in der Blühphase durchgeführt wurden, habe man nicht erfahren.

Eine entsprechende Information hat auch das Bürger-Echo nicht bis zum Redaktionsschluss für diese Ausgabe erhalten. Ein Sprecher aus dem zuständigen Fachbereich versicherte der Redaktion zwar, dass man sich über die Gründe informieren und sich zeitnah zurückmelden wolle. Dies ist dann aber nicht erfolgt.  

Sicher ist nur, dass der Schnitt an Bäumen, Sträuchern und anderen Frühlingsblühern laut geltenden Verordnungen ab dem 1. März, abgesehen von wenigen Ausnahmefällen, verboten ist. „Das gilt für den ganz normalen Bürger und grundsätzlich auch für Kommunen“, erklärt Andreas Peters, 1. Vorsitzender des Naturschutzbundes (NABU) auf Nachfrage des Bürger-Echos.

Bei Verstößen handle es sich um Ordnungswidrigkeiten, die von der zuständigen Gemeinde sanktioniert werden können. 

Was das für den aktuellen Gehölzschnitt der Gemeinde in Rulle bedeutet, wollte der NABU-Vorsitzende nicht sagen. Im Zweifelsfall könne es sinnvoll sein, den Landkreis Osnabrück als übergeordnete Behörde zur Abklärung hinzuzuziehen. Wenn gewünscht, werde er dafür sorgen, dass sich ein Vertreter das Ganze vor Ort anschaut und eine Beurteilung des Falls abgibt. (H.)  

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