„Aufgrund der Schließung der Kindertagesstätten in der Zeit vom 16. März bis einschließlich 17. April werden in Wallenhorst für den Monat April 2020 keine Beiträge (Elternbeitrag, Essensgeld, Getränkegeld) erhoben. Dies gilt auch für die Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.“
Eine entsprechende Anfrage des Bürger-Echos an die Gemeindeverwaltung wurde von dem zuständigen Sachbereichsleiter Rüdiger Mittmann auch in den aktuell stressigen Corona-Zeiten umgehend und präzise beantwortet. Der Beitragserlass gilt für Kinder von null bis zwei Jahre.
Die Träger der Kindergärten werden die April-Gebühren nicht vom Konto der Eltern abbuchen, erklärte Rüdiger Mittmann. Er habe die Kirchengemeinden als Träger der Wallenhorster Kindergärten gebeten, die Eltern nach Möglichkeit entsprechend zu informieren. Darüber hinaus berichtet Rüdiger Mittmann, dass in allen acht Wallenhorster Kindergärten eine Notbetreuung angeboten wird. Eine Abfrage ergab, dass die Notbetreuung bis vor gut einer Woche von insgesamt 17 Kindern in Anspruch genommen wurde. (H.)
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