· 

A33: Planung und Entscheidung in der Hand der gleichen Behörde

Dass die Planfeststellungsbehörde in Niedersachsen nach dem Eingang eines entsprechenden Antrags die Herrin des Verfahrens ist, hat Cord Lüsse dem Bürger-Echo als Fachbereichsleiter Osnabrück der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gesagt. Dass seine Behörde zugleich auch für das genannte Verfahren zuständig ist, kann man auf der Internetseite des Landes Niedersachsen nachlesen.
Dort steht unter anderem: „...Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist in Niedersachsen die zuständige Planfeststellungsbehörde für Maßnahmen an Bundesautobahnen...“
Im Klartext bedeutet das: Die in Osnabrück erstellte Planung wird von Mitarbeitern der gleichen Behörde in Hannover beurteilt und umgesetzt. Mit dem Beginn des Verfahrens ist demnach nicht nur die Politik raus, wie Cord Lüsse betont. Die weitere Bearbeitung erfolgt inklusive des am Ende stehenden Planfeststellungsbeschlusses ohne Beteiligung anderer Fachbehörden im gleichen Haus.
Auf der Internetseite der Behörde ist dazu Folgendes nachzulesen: „Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden – neben der Zentrale in Hannover – in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen“. Der regionale Ansprechpartner für die A33 Nord zwischen Wallenhorst und Belm sitzt demnach an der Mercatorstraße 11 in Osnabrück – dem Arbeitsplatz von Cord Lüsse und seinen bislang für die Planung zuständigen Mitarbeitern. (H.)