Hamburger Projektgesellschaft HBB hat Normenkontrollklage gegen die Gemeinde Wallenhorst
eingereicht – Oberverwaltungsgericht Lüneburg entscheidet –
OVG-Sprecherin hält Verfahrensdauer von bis zu fünf Jahren und länger für „durchaus möglich“
Kein „Arkadencenter“, keine „Neue Mitte“ und nun für unabsehbare Zeit auch nichts anderes auf der Grünen Wiese: Nach der jüngsten juristischen Wendung sieht es danach aus, dass mindestens auch in
den nächsten zwei bis fünf Jahren Stillstand auf dem Filetgrundstück im Wallenhorster Zentrum herrschen wird.
Neu ist, dass das eigentlich für den 14. Februar vor dem Amtsgerichts (AG) Osnabrück angesetzte Verfahren ausgesetzt worden ist und sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg
mit dem Fall beschäftigen muss. Dort wird anstelle des vor dem AG Osnabrück beklagten Landkreis Osnabrück nunmehr die Gemeinde Wallenhorst als Beklagte auf der Bank sitzen.
Der Grund ist, dass der in Wallenhorst gescheiterte Projektentwickler – die Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft (HBB) – inzwischen eine Normenkontrollklage vor dem OVG
eingereicht hat. Die HBB möchte damit erreichen, dass die im Dezember 2016 vom Gemeinderat beschlossene Aufhebung des Bebauungsplans für das von ihr betriebene Bauprojekt als rechtswidrig
eingestuft wird. Die HBB hatte unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gegen den Landkreis Osnabrück als Genehmigungsbehörde geklagt, um die weitere Geltung der zurückgezogenen Baugenehmigung zu
erreichen. Der Rat hatte mit seiner Entscheidung auf das Ergebnis einer kurz zuvor erfolgten Bürgerbefragung reagiert, in dem das „Neue Mitte-Projekt“ mit klarer Mehrheit abgelehnt worden
war.
Nach über zwei Jahren Wartezeit sollte am 14. Februar vor knapp zwei Wochen vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück eigentlich mit der Verhandlung begonnen werden. Wenige Tage vor dem Termin wurden
der Landkreis Osnabrück und die Gemeinde Wallenhorst darüber informiert, dass das Verfahren ausgesetzt ist. Vor einer Entscheidung wollen die Osnabrücker Richter den Ausgang des
Normenkontrollverfahrens vor dem OVG Lüneburg abwarten, weil die Entscheidung als „vorgreiflich“ gesehen wird, wie es im schönsten Juristendeutsch heißt.
Bürgermeister Otto Steinkamp erklärte dazu am 15. Februar in der jüngsten öffentlichen Ratssitzung, dass die Aussetzung des Gerichtsverfahrens zu einer Verzögerung von zwei bis fünf Jahren führen
könne. Er empfinde die Situation als „unbefriedigend“. Ohne Rechtssicherheit habe die Gemeinde aber keine Handlungsalternative. Im Rahmen des Bürgerdialogs hatte der Bürgermeister jüngst erklärt,
dass eine Neuplanung erst sinnvoll sei, wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Ohne Rechtssicherheit sei das Risiko für eine Neuplanung auf der Grünen Wiese zu hoch.
Eine vom Bürger-Echo befragte Sprecherin des OVG Lüneburgs sagt dazu, dass „grundsätzlich jede beklagte Kommune selbst einschätzen muss, ob sie ein Risiko eingehen möchte.“ Ohne auf den konkreten
Fall eingehen zu wollen, betonte die OVG-Sprecherin, dass eine unrechtmäßige Planung keinen Bestand habe und eine auf dieser Grundlage durchgeführte Bebauung schlimmstenfalls wieder abgerissen
werden müsse. Ob dies für Wallenhorst gelten würde, könne sie aber „überhaupt nicht beurteilen.“ Sicher ist hingegen, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Normenkontrollklagen vor dem
OVG Lüneburg im letzten Erhebungsjahr 2017 rund 14 Monate betragen hatte.
Ob das Verfahren mit dem Richterspruch beim OVG abgeschlossen ist, hänge vor allem von den Prozessbeteiligten ab. Diese können eine Revision gegen das Urteil einlegen, die dann vom
Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird. Falls das OVG keine Revision gegen das Urteil zulässt, könne dagegen Beschwerde eingelegt werden. Beide möglichen Verfahren würden natürlich zusätzliche
Zeit in Anspruch nehmen, berichtet die OVG-Sprecherin. Dass es bis zum letztinstanzlichen und damit rechtssicheren Abschluss eines Verfahrens auch einmal fünf Jahre und länger dauern kann, sei
„in Einzelfällen durchaus möglich.“
(H.)